Die Satzung regelt die grundlegende Vereinsarbeit. Sie ist für alle Mitglieder des Vereins verpflichtend. Eine Änderung der Satzung ist nur durch die Mitgliederversammlung möglich. Jede Änderung ist durch einen Notar beglaubigt beim zuständigen Amtsgericht eintragen zu lassen.
Weitere Einzelheiten der Vereinsarbeit regeln entsprechende Ordnungen, die durch den Vorstand beschlossen und erlassen werden.
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